§ 2 Zwecke
(1) Zwecke des Vereins sind die Initiierung, Förderung, Entwicklung und Realisierung praktischer Lösungen im Bereich Umwelt und nachhaltiger Entwicklung. Der Verein orientiert sich dabei an den Grundsätzen der UN-Weltkonferenz „Umwelt und Entwicklung“ von 1992 in Rio de Janeiro und deren Weiterentwicklung.
(2) Die Satzungszwecke beziehen sich vorrangig auf die Stadt und Region Osnabrück und werden insbesondere in folgenden Bereichen verwirklicht:
a) Umweltschonende Technologien und Maßnahmen,
b) Untersuchungen von regionalen Problemen von Umwelt und von nachhaltiger Entwicklung,
c) Aufbau und Pflege des umwelthistorischen Archivs zu Osnabrück, umwelthistorische Untersuchungen,
d) Erschließung von themenbezogenen Lernorten,
e) Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsarbeit zu den Themenbereichen a)-d.), insbesondere im Bereich Schulen, Jugendarbeit und Hochschulen,
f) Öffentlichkeits-, Kommunikations- und Vernetzungsarbeit zu den Themenbereichen a)‑e),
g) wissenschaftliche Forschung zu a)-f) sowie (3)-(5).
(3) Die Verwirklichung der Aufgaben kann und soll auch in Kooperation mit Gruppen, Organisationen, Körperschaften und Institutionen verfolgt werden, die ähnliche Zielsetzungen haben.
(4) Darüber hinaus bindet der Verein seine Arbeit in überregionale Zusammenhänge ein.
(5) Der Verein entwickelt und pflegt internationale Zusammenarbeit, Kommunikation, Begegnung und Austausch im Bereich seiner Tätigkeitsfelder.
(6) Dem Anspruch an die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft, insbesondere hinsichtlich Teilhabemöglichkeiten und Barrierefreiheit im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen von 2006, ist der Verein verpflichtet.
(7) Demokratische Prinzipien sind eine zentrale Grundlage bei der Arbeit des Vereins.